zur Zukunft unserer Kirchengemeinden in der Südregion

Zu dieser Frage trafen sich am 4. März Vertreterinnen und Vertreter aus den Kirchengemeinden Gerhardtsgereuth, Hinternah, Schleusingen, St. Kilian und Waldau; insgesamt 12 Personen. Die Veranstaltung diente der gegenseitigen Information, dem Austausch von Argumenten und einer ersten Urteilsbildung. Der Abend wurde von zwei Gemeindeberatern der EKM moderiert.

Zur Debatte stand die Frage, ob die gegenwärtige Struktur der Kirchengemeinden bis auf Weiteres erhalten werden soll wie bisher. Oder aber, ob eine Verbandsstruktur entwickelt werden soll. Hier folgt eine Auswahl der genannten Argumente.

Pro:
Ein Kirchengemeindeverband bedeutet Verwaltungsvereinfachung. Nicht sieben Gemeindekirchenräte mit sieben Haushaltsplänen und Sitzungen tagen übers Jahr, sondern einer für alle. Etwaige Vermögen der einzelnen Kirchengemeinden werden rechtssicher festgestellt und bleiben ihnen zugeordnet. Eine Verwaltungsfachkraft für alle könnte angestellt werden. Die Größe eines Kirchengemeindeverbandes würde eine sinnvolle Leitungsstruktur darstellen, einschließlich der geistlichen Leitung. Der Verband wäre insgesamt nach innen und nach außen stärker als die einzelnen Kirchengemeinden. Die Lebensfähigkeit der Kirchengemeinden würde gestärkt werden. Das gilt auch mit Blick auf die Kandidatengewinnung für die bevorstehenden Gemeindekirchenratswahlen in diesem Jahr.

Contra:
Die kommunalen Eingemeindungen in die Stadt Schleusingen haben viele Wunden hinterlassen. Damit geht ein tief sitzendes Misstrauen gegenüber jeglicher Verbandsbildung einher. Der zeitliche Aufwand für eine Verbandsbildung sei nicht zu unterschätzen. Es dauert, bis eine Zeitersparnis für die Akteure eintritt. Es dauert auch, bis eine strukturierte Teamarbeit der Hauptamtlichen gewachsen ist. Die gegenwärtig laufenden Veränderungen in der Kirchenkreisstruktur binden bereits Kräfte, auch ehrenamtliche, in nicht geringem Maß.
 
In der vorläufigen Abwägung der Argumente ergab sich an diesem Abend:
Zunächst sollte ein Prozess der wachsenden regionalen Zusammenarbeit starten. Erst später, zu einem noch gar nicht absehbaren Zeitpunkt, sollte über einen Beschluss zu einem Kirchengemeindeverband weiterverhandelt und entschieden werden. Bis dahin gilt es, die Menschen in den Gemeinden – also Sie – mit hineinzunehmen in das Gespräch über zukunftsfähige Strukturen Ihrer Kirchengemeinden.

Sprechen Sie die Mitglieder Ihrer zuständigen Gemeindekirchenräte an. Lassen Sie sich hineinnehmen in das Für und Wider. Es wurde glaubhaft dargestellt: Eine kirchliche Verbandsbildung wird sich nach fairen und rechtlich klaren Regeln abspielen. Bei Interesse finden Sie weitere Informationen unter https://kirchenrecht-ekm.de/document/12738.
Unter dieser genannten Internet-Adresse findet sich das Kirchengesetz über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden. Eine Gemeindeversammlung kann einberufen werden und weitere Klärungen herbeiführen. Auch eine vertiefte fachliche Information durch einen Kirchenjuristen aus dem Landeskirchenamt oder aus dem Kreiskirchenamt kann als Hilfestellung in Betracht gezogen werden. Jede und Jeder von Ihnen – nicht nur die GKR-Mitglieder – darf sich als mündiges Gemeindemitglied für die Zukunft der Kirchengemeinden in Ihrer Region mit zuständig fühlen. Möge der lebendige und mutige Geist Gottes seinen Beistand leisten.

Annegret Freund und Sieghard Knopsmeier, Gemeindeberater der EKM
Pfarrer Andreas Barth,
Pfarramt Schleusingen


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